WICHTIG: Reise-Rücktrittskosten und ihre Versicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung mit Rückreiseschutz von der Union Reiseversicherung URV, die Sie bei Rücktritt aus wichtigem Grund gegen die bei den Reisebedingungen genannten Kosten schützt.

Wichtige Gründe sind:

  1. Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder, wenn die Reise für zwei Personen gemeinsam gebucht wurde, der zweiten Person, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls versichert ist.
  2. Impfunverträglichkeit sowie Schwangerschaft von Versicherten.
  3. Schaden am Eigentum der Versicherten infolge Feuer, Elementarereignissen oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.
  4. Unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
  5. Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  6. Schüler/ Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit oder Schulwechsel
  7. unerwartete Einberufung zum Zivildienst, zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung
  8. Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
  9. Einreichen einer Scheidungsklage
  10. Verkehrsmittelverspätung

Kein Versicherungsschutz besteht:

  1. wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt war und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde.
  2. sofern die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugunglück oder auf die Befürchtung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorakten ist.
  3. bei chronischen psychischen Erkrankungen, auch wenn diese schubweise auftreten.
  4. wenn der von dem Versicherer beauftragte Vertrauensarzt die Reiseunfähigkeit nicht bestätigt.
  5. bei medizinischen Maßnahmen an nicht körpereigenen Organen und anderen Hilfsmitteln.
  6. bei Reiseabbruch.

Leistungen: Bis zur Höhe des versicherten Reisepreises

  • Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund-bei Nichtantritt der Reise
  • Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten-bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund-wenn infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde, vorausgesetzt, dass Anschlussverkehrsmittel wurde mitversichert. Erstattung maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
  • Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z. B. Einzelzimmerzuschlag)-wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss
  • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt

Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt von dem erstattungsfähigen Schaden in Höhe von 20 v.H. selbst, mindestens 25,- ¤ je Person. Im Versicherungsfall ist der Versicherte verpflichtet, die Reise unverzüglich zu stornieren und "Reisen und Bildung" sowie die Versicherung zu benachrichtigen. Ihren Versicherungsschein erhalten Sie mit den "Letzten Mitteilungen".